Chemisch aufbereitet

Leitungswasser

  • Lesedauer: 1 Min.
Wegen veralteter Leitungsrohre ließ der Vermieter eine chemische Wasseraufbereitung einbauen. Fortan lief bräunlich gefärbtes Wasser aus der Leitung. Dagegen klagte ein Mieter erfolglos.

Bei der vom Landgericht Braunschweig angeordneten Untersuchung wurde festgestellt, dass das Trinkwasser den gesetzlichen Anforderungen genüge. Die Aufbereitungsanlage entspreche den einschlägigen Normen und den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung. Solange das Wasser lebensmittelrechtlich unbedenklich sei, ist die Aufbereitung, auch bei bräunlicher Färbung, hinzunehmen.

Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 5. Mai 2000, Az. 6 S 9772/99.

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -