Leipzig (AFP/ND). Kühe und andere Wiederkäuer dürfen weiterhin nicht mit tierischen Fetten gefüttert werden. Das gesetzliche Verbot ist mit EU-Recht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschied. Damit scheiterte die Klage eines Mastbetriebs aus dem Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen. Er wollte Kälber mit Futtermitteln mästen, die Rindertalg und Schweinefett enthielten. Laut Urteil dient das Fütterungsverbot dazu, Infektionen von Wiederkäuern mit der Rinder-Gehirnkrankheit BSE zu verhindern und das Übertragungsrisiko auf den Menschen zu minimieren. Das Verbot sei wegen des Gesundheitsschutzes von Menschen und Tieren auch unionsrechtlich gerechtfertigt, urteilten die Richter.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207829.tierfett-ist-nichts-fuer-wiederkaeuer.html