nd-aktuell.de / 29.09.2011 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Tierfett ist nichts für Wiederkäuer

Leipzig (AFP/ND). Kühe und andere Wiederkäuer dürfen weiterhin nicht mit tierischen Fetten gefüttert werden. Das gesetzliche Verbot ist mit EU-Recht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschied. Damit scheiterte die Klage eines Mastbetriebs aus dem Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen. Er wollte Kälber mit Futtermitteln mästen, die Rindertalg und Schweinefett enthielten. Laut Urteil dient das Fütterungsverbot dazu, Infektionen von Wiederkäuern mit der Rinder-Gehirnkrankheit BSE zu verhindern und das Übertragungsrisiko auf den Menschen zu minimieren. Das Verbot sei wegen des Gesundheitsschutzes von Menschen und Tieren auch unionsrechtlich gerechtfertigt, urteilten die Richter.