nd-aktuell.de / 01.11.2011 / Politik / Seite 2

Allgemein oder Branche

Erster Mindestlohn 1997

Bislang wurden Mindestlöhne in Deutschland pro Branche verabschiedet. Den Anfang machte die Gewerkschaft IG BAU 1997 in der Baubranche. Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, mit dem Mindeststandards der Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen festgelegt werden. Als erstes müssen sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Tarifvertrag einigen. Dann kann die Branche beantragen, in das Gesetz aufgenommen zu werden. Ist der Tarifvertrag repräsentativ für die Branche oder besteht öffentliches Interesse, kann das Bundesarbeitsministerium den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Alle Arbeitgeber in der Branche müssen sich dann daran halten - ob tarifgebunden oder nicht. Damit hat die Allgemeinverbindlichkeit quasi Gesetzescharakter. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) war lange gegen den allgemeinen Mindestlohn und zog die Branchenmindestlöhne vor. jme