nd-aktuell.de / 16.11.2011 / Ratgeber / Seite 25

Straßenreinigung schüttet Gehweg zu

Leserfrage zum Winterdienst

Ich führe auf dem Gehweg vor meinem Grundstück entsprechend der maßgebenden Straßenreinigungssatzung im Winterordnungsgemäß den Räum- und Streudienst durch. Im vergangenen Winter aber schüttete der von der Gemeinde für die Fahrbahn eingesetzte Winterdienst häufig den von mir beräumten und abgestumpften Gehweg wieder zu, so dass er unpassierbar wurde. Bin ich haftbar für einen Unfall, der auf dem in dieser Weise verschütteten Fußweg passiert? Cordula B., Altmittweida

In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde (in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 10. September 2002) ist eindeutig geregelt, wann zu räumen und zu streuen ist. Wenn diese Pflichten von den Anliegern eingehalten werden, aber durch Dritte eine Gefährdung durch Schnee und Eis wieder herbeigeführt wird, kann der Hauseigentümer nicht dafür haftbar gemacht werden. Verantwortlich ist dann der Dritte.

So eindeutig die Lösung theoretisch ist, so schwierig kann ihre Ausführung in der Praxis sein, da der von der Gemeinde eingesetzte Räumdienst versuchen wird, zu bestreiten, dass er die Gefährdung herbeigeführt hat. Es empfiehlt sich deshalb, mit den Nachbarn, die in gleicher Weise betroffen sein dürften, zu kooperieren, damit Beweise gegen den Verursacher gesichert werden können (zum Beispiel Zeugenaussagen).

Prof. Dr. DIETRICH MASKOW, Rechtsanwalt, Berlin