nd-aktuell.de / 25.11.2011 / Politik / Seite 13

Gegen Kommunalabgaben

Thüringer Volksbegehren formal zulässig

Erfurt (dpa/nd). Das Thüringer Volksbegehren gegen Kommunalabgaben ist formal zulässig. Von mehr als 24 000 eingereichten Unterschriftsbögen seien nur 706 ungültig gewesen, teilte der Landtag am Donnerstag mit. Nun läuft eine einmonatige Frist, in der die Landesregierung oder ein Drittel der Landtagsabgeordneten beim Verfassungsgerichtshof gegen das Begehren klagen können.

Das Innenministerium hatte bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert, da der Plan der Initiative in das Haushaltsrecht eingreife. Die Initiatoren fordern die Abschaffung von Beiträgen für Abwasseranlagen und Straßenausbau. Gibt es keine Klage, können sie bis zu vier Monaten lang Unterschriften für ihren Gesetzentwurf sammeln. Wenn dann bei dieser Sammlung zehn Prozent der Stimmberechtigten zustimmen, muss sich der Landtag damit befassen. Lehnt er den Gesetzentwurf ab, kommt es zu einem Volksentscheid.