nd-aktuell.de / 21.12.2011 / Ratgeber / Seite 23

Gehalt wird einbehalten

Betriebsärztliche Untersuchung

Firmen dürfen ihre Mitarbeiter freistellen und ihnen sogar den Lohn sperren, wenn die betreffenden Mitarbeiter nicht regelmäßig an betriebsärztlichen Untersuchungen teilnehmen. Das entschied kürzlich das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main (Az. 7 Ca 1552/11).

Geklagt hatte ein Kranführer gegen einen Motorenhersteller und scheiterte mit seinem Widerstand vor Gericht. Der Kranführer hatte mehr als zehn Jahre für das Unternehmen gearbeitet. In dieser Zeit wurde er nie ärztlich untersucht. Als dann der Arbeitgeber eine Urinprobe sowie den Besuch beim Arzt forderte, verweigerte sich der Mann. Er sei nicht krank und uneingeschränkt arbeitsfähig. Die Firma beharrte jedoch auf die Untersuchung, stellte den Kranführer frei und zahlte auch kein Gehalt mehr, wogegen der Mann klagte.

Laut Urteil müssen sich Arbeitnehmer mit einer solchen Tätigkeit auf Anordnung der Firma regelmäßigen ärztlichen Kon-trollen unterziehen. So gehe es bei den Untersuchungen nicht nur um sichtbare Krankheiten, sondern auch um versteckte Beschwerden wie Diabetes, die Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben könnten. Verweigere ein Mitarbeiter derartige Untersuchungen, dürfe man ihn daher freistellen und das Gehalt sperren.