nd-aktuell.de / 21.12.2011 / Ratgeber / Seite 22

Steuererstattung angerechnet

Hartz IV

Hartz-IV-Empfänger müssen sich die Steuererstattungen bei der Grundsicherung anrechnen lassen. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 23. November 2011 hervor (Az. 1 BvR 2007/11).

Mit diesem Beschluss wies das Gericht die Beschwerde einer Frau aus Berlin zurück. Sie hatte sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuer-Rückzahlung gewehrt. Die Anrechnung der Steuererstattung verletze das Grundrecht auf Eigentum, so die Begründung. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sei als »fürsorgerische Sozialleistung« nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt. Der Gesetzgeber habe bei der Regelung von Sozialleistungen weiten Spielraum.

Bereits im März hatte das Karlsruher Gericht entschieden, dass die Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Grundsicherung zulässig ist.