nd-aktuell.de / 17.01.2012 / Politik / Seite 6

Mehr Rechte für deutsche Patienten?

Bundesregierung legt Gesetzesentwurf vor

Berlin (epd/nd). Die Rechte von Patienten werden in einem Gesetz zusammengefasst. Gesundheitsminister Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) haben am Montag den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Es soll dafür sorgen, dass Kranke ihre Rechte kennen und gegen Behandlungsfehler vorgehen können. Bei der Beweisführung orientieren sich Bahr und Leutheusser indes an der gegenwärtigen Rechtsprechung, wonach in aller Regel die Patienten beweisen müssen, dass ein Gesundheitsschaden auf Behandlungsfehler zurückgeht. Nur bei groben Fehlern ist der Arzt in der Beweispflicht.

Das Patientenrechtegesetz wertet die Patientenakte auf. Ist sie nicht vollständig, geht das Gericht künftig im Streitfall zu Lasten der Ärzte davon aus, dass nicht dokumentierte Behandlungen auch nicht erfolgt sind. Die Patienten bekommen ein Recht auf Akteneinsicht. Kranken- und Pflegekassen werden verpflichtet, ihre Versicherten bei Schadenersatzansprüchen zu unterstützen, beispielsweise, indem sie Gutachten bestellen und bezahlen.

Der Entwurf sieht mehr Aufklärung für Patienten vor. Schriftliche Erklärungen etwa vor Operationen reichen nicht mehr aus. Der Kranke muss in einem Ärztegespräch die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen. Auch der Behandlungsvertrag wird gesetzlich geregelt. Ein Patientenbrief, der in verständlicher Sprache die Diagnose und Behandlung beschreibt, ist aber nicht vorgesehen.