Berlin (AFP/nd). Das lebensbedrohlich erkrankte frühere RAF-Mitglied Christa Eckes muss endgültig keine Beugehaft mehr befürchten. Die vom Oberlandesgericht Stuttgart verhängte Anordnung wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Die an Leukämie leidende 60-Jährige sollte zur Aussage im Verfahren gegen Ex-RAF-Mitglied Verena Becker wegen Mittäterschaft beim Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 veranlasst werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/216100.keine-beugehaft-fuer-christa-eckes.html