Schuldenbremsen
Bei Überschreiten der Schuldengrenze greift automatisch ein Korrekturmechanismus, der in den Teilnehmerstaaten in der Verfassung oder auf ähnlicher Ebene festgeschrieben ist. Ein Land kann dann von einem anderen Unterzeichnerland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden. In letzter Konsequenz droht eine Geldstrafe von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung, die in den Euro-Rettungsfonds ESM fließt. Abweichungen sind nur vorübergehend bei »außergewöhnlichen Umständen außerhalb der Kontrolle des Unterzeichnerstaates« oder bei einem »schweren wirtschaftlichen Abschwung« möglich.
Automatische Sanktionen
Überschreitet das Defizit eines Staates die Obergrenze, greifen automatisch von der EU-Kommission vorzuschlagende Sanktionen. Diese sind nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der EU-Finanzminister zu stoppen.
Hilfsgelder
Ab März 2013 bekommen nur noch angeschlagene Euro-Staaten, die den Fiskalpakt ratifiziert haben, Hilfen aus dem neuen ESM. Er startet am 1. Juli. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/216913.fiskalpaket.html