nd-aktuell.de / 02.02.2012 / Brandenburg / Seite 13

Geldstrafe für trinkende Mutter

(dpa). Weil sie stundenlang in einem Lokal trank und dabei ihre Kleinkinder alleine ließ, muss eine Mutter aus Berlin 2100 Euro Geldstrafe zahlen. Ein Berliner Amtsgericht verurteilte sie am Mittwoch wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht. Im Juni 2011 hatte der dreijährige Sohn nahe einer vielbefahrenen Straße gespielt, während seine Mutter stundenlang mit ihrem Freund in einem Lokal in Tempelhof Cocktails trank.