nd-aktuell.de / 24.02.2012 / Brandenburg / Seite 12

Bürgermeister darf sein Amt nicht ausüben

Guben (dpa). Die Stadtverordneten von Guben haben dem Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) erneut die Führung der Dienstgeschäfte untersagt. Wie die Stadtverwaltung am Donnerstag mitteilte, sei der Beschluss in der Sondersitzung am Mittwochabend mit deutlicher Mehrheit gefasst worden. Seit dem ersten Entscheid der Stadtverordnetenversammlung am 9. November 2011 haben sich neue Erkenntnisse ergeben, hieß es. Damit beginne formell erneut eine Schutzfrist von drei Monaten. Dann muss über das weitere Verfahren entschieden werden.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt weiter wegen Verdachts der Korruption. Hübner, der 2002 Bürgermeister wurde, soll Einfluss auf städtische Bauaufträge genommen und somit persönliche Vorteile erlangt haben. Bisher ging es um eine kommunale Firma. Die Ermittler erhielten nun Kenntnis von einem zweiten Unternehmen, von dem Hübner im Zusammenhang mit kommunalen Aufträgen private Sach- und Dienstleistungen erhalten haben soll.

Der Rathauschef bestreitet die Vorwürfe und wehrt sich gerichtlich dagegen. Der 60-Jährige ist seit dem 20. Januar vom Dienst beurlaubt. Der Spree-Neiße-Landrat leitete bereits nach dem ersten Beschluss der Stadtverordneten im November ein Disziplinarverfahren gegen Hübner ein. Dieses Verfahren ruht jedoch bis zu einer abschließenden Klärung durch das Gericht. Die Ermittlungen gegen Hübner waren durch zwei Strafanzeigen Mitte 2010 sowie durch Erkenntnisse einer Finanzbehörde ausgelöst worden.