nd-aktuell.de / 28.03.2012 / Ratgeber / Seite 26

Auch Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten

Tipp zur Steuererklärung für Renter

Immer wieder kommt es vor, dass Finanzämter den Gewerkschaftsbeitrag von Rentnern in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten anerkennen wollen. Manchmal erfolgt ein Steuerabzug nur dann, wenn Ruheständler auch eine Betriebsrente beziehen.

Auch Nobert Remppel machte diese Erfahrung mit dem Finanzamt in Frankfurt am Main. Nach einer Auseinandersetzung gestand ihm das Finanzamt schließlich zu, seinen Gewerkschaftsbeitrag nur anzuerkennen, weil er auch eine Betriebsrente beziehe. Deren Höhe sei durch die Gewerkschaft beeinflussbar. Auf die gesetzliche Rente hätten Gewerkschaften aber keinen Einfluss. Deshalb bräuchten Steuerpflichtige, die nur die gesetzliche Rente beziehen, keine Gewerkschaft.

Norbert Remppel: »Das ist Unsinn. Jeder weiß, dass die Anpassung der Renten der Lohnentwicklung folgt. Und die wird maßgeblich von den Gewerkschaften beeinflusst.« Das IG-Metall-Mitglied widersprach deshalb dem Bescheid und stellte ausführlich dar, warum es für alle Rentner wichtig sei, Gewerkschaftsmitglied zu sein.

Sein Widerspruch hatte Erfolg. Das Frankfurter Finanzamt musste einlenken. Es erkannte den Gewerkschaftsbeitrag in voller Höhe steuermindernd an. Die Behörde erklärte, dass »die von den Gewerkschaften geleistete Tarifarbeit wegen der Orientierung der jährlichen Rentenanpassung an der durchschnittlichen Zuwachsrate bei Löhnen und Gehältern mittelbar auch den Rentenbeziehern zugutekommt.«

Das Finanzamt folgte in seiner Stellungnahme auch der Argumentation des Rentners, wonach das gewerkschaftliche Betreuungsangebot wie Beratung in sozialrechtlichen Fragen oder Rechtsschutz auch nicht berufsaktiven Mitgliedern zugute komme. Eine Argumentation, auf die sich Rentner bei künftigen Steuererklärungen berufen sollten, empfiehlt Remppel. »Das Finanzamt hat damit bestätigt, dass auch Rentner Gewerkschaften brauchen.« Aus metallzeitung 3/2012