nd-aktuell.de / 28.03.2012 / Ratgeber / Seite 25

Vermietung an Angehörige

Wohneigentum

Zu Beginn des Jahres haben sich die steuerlichen Vorschriften bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern an Angehörige verändert. Oftmals werden sie verbilligt vermietet. Anita Käding vom Bund der Steuerzahler rät: Die vereinbarte Miete sollte jedoch mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen, denn nur dann können die mit der Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Beträgt die Miete weniger als 66 Prozent der ortsüblichen einschließlich der umlagefähigen Nebenkosten, werden die Aufwendungen nur anteilig als Werbungskosten berücksichtig - verschenktes Geld.