nd-aktuell.de / 30.03.2012 / Politik / Seite 6

Mitglied ehrenhalber

Die Partei »Die Partei«, ja sie hat schon häufig Recht. Auch damit, dass irgendwas faul war, als sie 2009 nicht zur Bundestagswahl zugelassen wurde. Denn darüber hatte ein Wahlausschuss entschieden, dem die Vertreter jener Parteien angehörten, denen die Partei »Die Partei« bei der Wahl die Wähler wegschnappen wollte. Klar, dass der Wahlausschuss nie irgendeine Partei anerkennen würde, die den in ihm vertretenen Parteien die Wähler wegschnappen könnte. Eine Beschwerde gegen eine solche Entscheidung allerdings ist in der Verfassung nicht vorgesehen.

Keine Hilfe, nirgends? Diesmal irrte die Partei »Die Partei« gewaltig. Hilfe nahte von einer Konkurrenzpartei, die Benachteiligungen im Wahlrecht bisher als ein ausschließlich ihr zustehendes Privileg betrachtet hatte. In einem nach dem Parteigründer der Partei »Die Partei« benannten Gesetzentwurf, nämlich im Lex Sonneborn, beantragte die Partei »Die LINKE« eine Wahlrechtsänderung. Freilich hatte sie die Partei »Die Partei« damit ihrem Schicksal gänzlich überlassen, weil bisher noch jeder Antrag der LINKEN abgelehnt worden ist. Aber die Partei »Die Partei« fand es dennoch Recht.

In einem feierlichen Akt wurden deshalb jene LINKE-Aktivisten zu Ehrenmitgliedern ernannt, die im Kampf um die Anerkennung der Partei »Die Partei« als Partei besondere Verdienste erworben hatten, darunter Halina Wawzyniak, Raju Sharma, Frank Tempel, Ulla Jelpke und Jan Korte. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass politische Satire, der die Partei »Die Partei« folgt, noch lange kein Spaß ist. uka