nd-aktuell.de / 06.06.2012 / Ratgeber / Seite 25

Das unverschämte Plakat

Wohnungseigentum

Ein Eigentümer hatte an mehreren Fenstern seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus Transparente angebracht, auf denen stand »Hier Baupfusch-Musterhaus zu besichtigen« sowie »Die Bewohner dieses Hauses leben gefährlich«. Der Betroffene war offenkundig unzufrieden mit der Qualität der Immobilie. Doch der Rest der Eigentümergemeinschaft war anderer Meinung. Mehrheitlich wurde beschlossen, die Spruchbänder zu entfernen. Man einigte sich nicht.

Der Fall kam vor das Amtsgericht Erfurt. Es entschied laut LBS (Az. 5 C 69/09): Vor der Meinungsfreiheit stehe das Eigentumsrecht. Der »Plakatierer« könne über andere Kommunikationsmittel protestieren. Der gewählte Weg wirke sich sowohl unzulässig »optisch als auch inhaltlich« auf das gesamte Wohnobjekt aus und wurde untersagt.