Das Gericht verpflichtete einen geschiedenen Vater, an seinen leiblichen Sohn weiterhin Unterhalt zu zahlen. Der Vater hatte geltend gemacht, dazu sei er finanziell nicht mehr in der Lage, weil ihn der Umzug zur Lebensgefährtin finanziell sehr belastet habe. Das müsse »unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden«.
Das Oberlandesgericht lehnte das entschieden ab. Seine private Lebensführung dürfe nicht auf Kosten des unterhaltsberechtigten Kindes gehen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/229479.nichtzahlung-wegen-umzugs-kein-grund.html