Nichtzahlung wegen Umzugs kein Grund

Kindesunterhalt

  • Lesedauer: 1 Min.
Der Umzug zur Lebensgefährtin darf nicht auf Kosten des Kindesunterhalts gehen. Nach Richterspruch des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 9. Dezember 2011 (Az. 6 UF 110/11) gilt dies jedenfalls dann, wenn der Vater den Mindestunterhalt für sein Kind nicht mehr zahlen kann und er mit der neuen Lebensgefährtin nicht verheiratet ist.

Das Gericht verpflichtete einen geschiedenen Vater, an seinen leiblichen Sohn weiterhin Unterhalt zu zahlen. Der Vater hatte geltend gemacht, dazu sei er finanziell nicht mehr in der Lage, weil ihn der Umzug zur Lebensgefährtin finanziell sehr belastet habe. Das müsse »unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden«.

Das Oberlandesgericht lehnte das entschieden ab. Seine private Lebensführung dürfe nicht auf Kosten des unterhaltsberechtigten Kindes gehen.

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