Nichtzahlung wegen Umzugs kein Grund

Kindesunterhalt

  • Lesedauer: 1 Min.
Der Umzug zur Lebensgefährtin darf nicht auf Kosten des Kindesunterhalts gehen. Nach Richterspruch des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 9. Dezember 2011 (Az. 6 UF 110/11) gilt dies jedenfalls dann, wenn der Vater den Mindestunterhalt für sein Kind nicht mehr zahlen kann und er mit der neuen Lebensgefährtin nicht verheiratet ist.

Das Gericht verpflichtete einen geschiedenen Vater, an seinen leiblichen Sohn weiterhin Unterhalt zu zahlen. Der Vater hatte geltend gemacht, dazu sei er finanziell nicht mehr in der Lage, weil ihn der Umzug zur Lebensgefährtin finanziell sehr belastet habe. Das müsse »unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden«.

Das Oberlandesgericht lehnte das entschieden ab. Seine private Lebensführung dürfe nicht auf Kosten des unterhaltsberechtigten Kindes gehen.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.