(epd). Im Berliner Radiofrequenz-Streit hat der christliche Sender Radio Paradiso einen weiteren Teilerfolg erzielt. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg kann in dem Streit um die Frequenzzuteilung nicht mehr in Berufung gehen, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit.
Das Urteil aus dem Jahr 2010, das das Verfahren um die Frequenzzuteilung als fehlerhaft bewertet hat, ist damit rechtskräftig. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) muss somit eine neue Auswahl über die Vergabe der Frequenz 98,2 treffen, die sie damals Radio B2 zuteilte.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/231106.urteil-im-frequenzstreit.html