Urteil im Frequenzstreit

  • Lesedauer: 1 Min.

(epd). Im Berliner Radiofrequenz-Streit hat der christliche Sender Radio Paradiso einen weiteren Teilerfolg erzielt. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg kann in dem Streit um die Frequenzzuteilung nicht mehr in Berufung gehen, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit.

Das Urteil aus dem Jahr 2010, das das Verfahren um die Frequenzzuteilung als fehlerhaft bewertet hat, ist damit rechtskräftig. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) muss somit eine neue Auswahl über die Vergabe der Frequenz 98,2 treffen, die sie damals Radio B2 zuteilte.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.