nd-aktuell.de / 11.07.2012 / Ratgeber / Seite 27

Der Schuldner darf nicht eingeschüchtert werden

Inkasso

Schuldner müssen es sich nicht gefallen lassen, von Inkassounternehmen eingeschüchtert zu werden. Einem Unternehmen, das einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug »Kosten in Höhe von bis zu 600 Euro« androhte, hat das Oberlandesgericht (OLG) Berlin einen Riegel vorgeschoben, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart mitteilte. Die Verbraucherzentrale hatte die GOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH verklagt.

Aus dem Urteil gehe hervor, dass Verbrauchern nicht mit fiktiven Kosten gedroht werden dürfe, die angeblich bei Nichtzahlung angemahnter Forderungen entstünden. Der Betrag von 600 Euro sei völlig aus der Luft gegriffen gewesen und habe nichts weiter als einen Einschüchterungsversuch dargestellt.