nd-aktuell.de / 18.07.2012 / Ratgeber / Seite 24

Wenn nur einer Mietvertrag unterschreibt

Schulden in der Ehe

Das mit den Schulden in der Ehe ist ein schwierig Ding. Nicht immer haftet der eine automatisch auch für den anderen, nicht immer haftet nur der, der Verträge unterschrieben hat, sagen ARAG-Experten. Zum Beispiel im Mietrecht: Hier gibt es eine Ausnahme von der Regel, dass nur der haftet, wer auch den Mietvertrag unterschrieben hat.

So kann der den Mietvertrag nicht unterschreibende, aber im Vertragskopf aufgeführte Ehegatte dann zum Mitmieter werden, wenn er im Laufe des Mietverhältnisses dem Vermieter gegenüber rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt - beispielsweise einer Mieterhöhung oder einer Modernisierungsmaßnahme zustimmt.

Die Rechtsprechung geht in solchen Fällen davon aus, dass der Ehepartner, der den Vertrag nicht unterschrieben hat, dennoch als Mieter gelten möchte. Sein Verhalten führt zu einem konkludenten Vertragsschuss (konkludente Handlung - schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung).

Urteil des Bundesgerichtshofes, Az. VIII ZR 255/04