Das Internet ist ein öffentlicher Raum, im dem Kinder nicht allein gelassen werden dürfen. Das Gespräch darüber, welche Webseiten das Kind besucht, wo und mit wem es chattet, sollte deshalb alltäglich sein. So können Eltern im Notfall auch herausfinden, ob ein Kind im Netz gemobbt oder belästigt wird. Wer Zweifel am Internetverhalten seines Kindes hat, sollte sich nicht scheuen, den Seitenverlauf oder die Chronik im Browser anzuschauen, um zu sehen, welche Seiten das Kind besucht hat.
Wichtig ist es, sich Zeit zu nehmen und gemeinsam mit dem Kind am Computer zu surfen. So können Eltern und Kind gemeinsam passende Kinder- und Jugendportale wie FragFinn oder Internauten entdecken. Speziell für das Kind eingerichtete Lesezeichen helfen ihm, die Seiten wiederzufinden.
So wie Eltern mit ihren Kindern eine Zeit fürs Fernsehen vereinbaren, können sie auch beim Computer gemeinsam entscheiden, wie lange das Internet genutzt werden darf. Betriebsprogramme oder eine Zusatzsoftware können bei der Umsetzung dieser Vereinbarungen helfen.
Pornografische Seiten oder solche mit radikal-politischen Inhalten haben auf dem Bildschirm im Kinderzimmer nichts verloren. Einige Betriebssysteme haben unter der Systemsteuerung Einstellungen für Jugendschutz. Auch Browser bieten Filter gegen Gewalt- und Sexdarstellungen. Eltern sollten im PC für ihr Kind ein eigenes Nutzerprofil, auch Benutzerkonto genannt, anlegen, aus dem es die Filter nicht selbst entfernen kann. Es gibt zwei von der Kommission für Jugendschutzmedien geprüfte und anerkannte Jugendschutzprogramme, mit denen sich ungeeignete Seiten sperren lassen: das Programm JusProg und das Kinderschutz-Programm der Telekom.
Unter dem Programm www.FragFinn.de[1] findet sich zum Beispiel ein solches Programm. FragFinn, das unter Windows arbeitet, schafft einen geschützten Surfraum. Kinder können dann nur Seiten lesen, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter geprüft wurden.
Kinder unter 14 Jahren sollten sich im Web nicht mit ihrem Namen, sondern mit einem Fantasienamen anmelden. Auch sollte es tabu sein, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse öffentlich zugänglich im Netz zu hinterlassen. Eltern können dabei helfen, das Kreuz bei den Privatsphäreneinstellungen an der richtigen Stelle zu setzen. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234133.jugendschutzsoftware-blockiert-seiten.html