nd-aktuell.de / 03.08.2012 / Brandenburg / Seite 11

Ordnungshüter soll blechen

(dpa). Ein Berliner Ordnungshüter, der wegen der Veruntreuung von 264 000 Euro verurteilt wurde, muss die Summe unverzüglich zurückzahlen. Der Mann war Fernsehzuschauern auch bundesweit bekannt: Er hatte nebenher in zwei Doku-Soaps eines Privatfernsehsenders vor der Kamera gestanden. Auch wenn das Urteil vom Februar noch nicht rechtskräftig ist, dürften die Feststellungen des Landgerichts als zutreffend zugrunde gelegt werden, argumentierte das Verwaltungsgericht.