nd-aktuell.de / 21.08.2012 / Brandenburg / Seite 11

Fach Ethik bleibt Pflicht

(epd). Ein Elternpaar ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einer Klage gescheitert, sein Kind vom verpflichtenden Ethikunterricht an Berliner Schulen befreien zu lassen. Der 1998 geborene Sohn besucht eine öffentliche Schule in Berlin-Kreuzberg.

Die Eltern sehen in der Tatsache, dass nur die Schüler öffentlicher Schulen, nicht aber die Schüler privater Schulen zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet sind, eine Ungleichbehandlung und einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Das wies das Gericht zurück (VG 3 K 1026.11).