nd-aktuell.de / 22.08.2012 / Ratgeber / Seite 23

Auch im kleinen Gehalt enthalten

Überstunden

In einem festen Gehalt kann schon die Entlohnung von bis zu zehn Überstunden pro Monat enthalten sein. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist wirksam und benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem am 20. Juli 2012 veröffentlichten Urteil.

Allerdings müsse die Anzahl der mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden nach oben begrenzt sein. Auch dürften nur geringfügige Überschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit bestehen.

Geklagt hatte ein Lagermitarbeiter, der ein festes Gehalt bekam, in dem die Entlohnung von bis zu zehn Überstunden pro Monat enthalten waren. Erst ab der elften Überstunde gab es extra Vergütung. Der Beschäftigte meinte, dass diese Regelung ihn unangemessen benachteilige.

Das LAG hielt die Überstundenklausel im Arbeitsvertrag für wirksam. Der Beschäftigte konnte bei Vertragsabschluss erkennen, was auf ihn zukommt. Solange die Anzahl der mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden nach oben begrenzt ist und die regelmäßige Arbeitszeit um höchstens zehn Prozent nicht überschritten wird, sei die Regelung nicht zu beanstanden.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zu. epd