Im konkreten Fall drehte sich die Fehde um Eiben und Thujen: Zwischen zwei Münchner Grundstücken steht ein zwei Meter hoher Sichtschutzzaun. Nachbar X hat dahinter Eiben und Thujen gepflanzt, die nach einigen Jahren höher waren als der Zaun. Auch einige Wurzeln »wechselten die Seiten« und wuchsen zu Nachbar Y hinüber. Eigentümer Y forderte X auf, die Zaunpflanzen zu stutzen.
Begründung: Die Pflanzen verschatteten sein Grundstück. Außerdem versauere der Boden entlang der Grundstücksgrenze wegen der vielen herabfallenden Nadeln - da wachse schon kein Gras mehr. Die Wurzeln hätten Gehwegplatten »unterwandert« und angehoben, die Einfahrt sei betroffen. Zwischen Mauer und Gartentor klaffe ein tiefer Spalt.
Die Beschwerden des Nachbarn leuchteten Hauseigentümer X nicht ein: Seine Pflanzen stünden doch hinter einem Sichtschutzzaun. Weil ein Schlichtungsverfahren scheiterte, landete die Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht München.
Der Amtsrichter bejahte den Anspruch von Nachbar Y auf Rückschnitt. Pflanzen hinter einer Mauer oder einer Sichtschutzwand müssten zwar nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten (50 cm bei Pflanzen bis zwei m Höhe, zwei Meter bei über zwei m hohen Pflanzen).
Wenn sie aber den Sichtschutzzaun so weit überragten, dass die Pflanzen das Nachbargrundstück beeinträchtigten, seien sie zurückzuschneiden - und zwar bis zur Höhe der Sichtschutzwand.
Dass sie im konkreten Fall den Garten von Nachbar Y beeinträchtigten, stehe fest. Naturgemäß nadelten Nadelbäume und Thujahecken. Das könne tatsächlich den Boden schädigen, wie ein Gartenbauexperte vor Gericht bestätigt habe. Da die Wurzeln bereits angefangen hätten, die Steinplatten von Herrn Y auszuhebeln, müsse Eigentümer X auch die Wurzeln kappen.
Urteil des Amtsgerichts München vom 29. März 2012, Az. 173 C 19258/09
Übrigens: Der Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Anpflanzungen verjährt in den meisten Bundesländern innerhalb von fünf Jahren.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/236831.eiben-als-zankapfel.html