nd-aktuell.de / 15.09.2012 / Politik / Seite 2

Türkisches Gericht greift tief in die Geschichte

Prozess gegen oppositionelle Journalisten auf den 12. November vertagt und aus Istanbul verlegt

Gökhan Biçici, Istanbul
Im größten Presseprozess in der türkischen Geschichte stehen derzeit 44 Journalisten und Verlagsmitarbeiter zumeist kurdischer Medien vor Gericht. 36 von ihnen befinden sich bereits seit über acht Monaten in Untersuchungshaft. Der Prozess wurde nun unterbrochen und soll Mitte November fortgesetzt werden.
Die Entscheidung des vorsitzenden Richters Ali Alçık am Ende des dritten Prozesstages kam unerwartet: Das Verfahren wurde auf den 12. November vertagt und soll dann nicht mehr in Istanbul, sondern in Silivri, rund 80 Kilometer vom Auftaktort entfernt, fortgesetzt werden. Die von den Angeklagten und ihren Verteidigern erhobene Forderung, sich in ihrer kurdischen Muttersprache äußern zu dürfen, wies das Gericht erneut zurück. Dass diese Entscheidung just am 32. Jahrestag des Militärputsches getroffen wurde, werteten Beobachter als historische Ironie. Dem 12. September 1980 folgte damals eine verschärfte Unterdrückung kurdischer Kultur in der Türkei. In Silivri dürfte zudem mit weniger öffentlicher, auch internationaler Aufmerksamkeit gerechnet werden, wie sie beim Prozessauftakt unter anderem durch eine Beobachterdelegation aus Deutschland befördert wurde.

Einen Tag nach der Unterbrechung verkündete das Gericht schriftlich eine zweite Entscheidung: Zwei der 36 Inhaftierten werden freigelassen, bleiben aber wie ihre übrigen acht ebenfalls auf freiem Fuß befindlichen Kollegen weiter in diesem Verfahren angeklagt. Einer von ihnen ist Çağdas Ulus. Er war der einzige verhaftete Journalist in diesem Prozess, der nicht bei einem pro-kurdischen oder sozialistischen Medium arbeitet, sondern bei der konservativen Tageszeitung »Vatan«.

Die Auseinandersetzung um eine Verteidigung in kurdischer Sprache hatte die Spannungen während der ersten drei Prozesstage wesentlich beeinflusst. Der Staatsanwalt İsmail Işık widersprach der Forderung der Angeklagten und ihrer Verteidiger unter anderem mit Verweis auf den Vertrag von Lausanne aus dem Jahr 1924. Nach diesem könnten nur nicht-muslimische Religionsgemeinschaften als Minderheiten anerkannt werden und hinsichtlich ihrer Sprache Schutzrechte geltend machen. Dem folgte das Gericht. Die Angeklagten quittierten diese Verweigerung mit schwarzen Streifen, die sie sich vor den Mund klebten.
Richter Alçık hatte auch der Forderung des Staatsanwalts stattgegeben, die Zuschauer auszuschließen. Nur Journalisten durften am dritten Prozesstag noch zuhören, selbst Parlamentsabgeordneten wurde der Zutritt verweigert. Begründet wurde dies mit Buhrufen und Beifallsbekundungen, die beim Verfahrensauftakt von den Publikumsrängen kamen. Der Anwalt Ercan Kanar kündigte eine Beschwerde beim »Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte« an und verlangte eine Rücknahme der Entscheidung, erfolglos. Sein Kollege Sinan Zincir ergänzte daraufhin, wenn das Gericht die Öffentlichkeit ausschließe, sei ihm wohl auch die Anwesenheit von Verteidigern vor Gericht bedeutungslos. Die Anwälte würden die undemokratische Einstellung des Gerichts auf keinen Fall akzeptieren und das Gericht ebenfalls verlassen, bis die Öffentlichkeit wieder zugelassen werde.

Nach dieser Reaktion verkündete der Richter die Prozessvertagung um zwei Monate nach Silivri. Verhandelt werden soll dort in einem Gerichtsgebäude, das speziell für große politische Verfahren benutzt wird. Dieses Gerichtsgebäude ist dem dortigen Gefängnis angeschlossen, in dem viele derjenigen inhaftiert sind, denen eine »Rädelsführerschaft« oder Mitgliedschaft in der KCK (Union der Gemeinschaften Kurdistans) vorgeworfen wird. Eben dies ist auch der Vorwurf gegen die 44 Journalisten und Verlagsmitarbeiter. Als »Beleg« dienen der Anklage Artikel zu allen möglichen Themen, Telefonate und Behauptungen aus anonym gehaltenen Quellen.