nd-aktuell.de / 19.09.2012 / Ratgeber / Seite 24

Mietminderung

Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der Bruttomiete auszugehen. Das bedeutet: Zur Bemessungsgrundlage der Minderung gehören die Grundmiete plus kalte und warme Betriebskosten. Keine Rolle spielt es, ob von Anfang an eine Inklusiv- oder Bruttomiete vereinbart war oder ob der Mieter Grundmiete plus Betriebskostenpauschale oder Vorauszahlungen leistet.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2005, Az. XII ZR 225/03