Mietminderung

  • Lesedauer: 1 Min.

Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der Bruttomiete auszugehen. Das bedeutet: Zur Bemessungsgrundlage der Minderung gehören die Grundmiete plus kalte und warme Betriebskosten. Keine Rolle spielt es, ob von Anfang an eine Inklusiv- oder Bruttomiete vereinbart war oder ob der Mieter Grundmiete plus Betriebskostenpauschale oder Vorauszahlungen leistet.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. April 2005, Az. XII ZR 225/03

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal