nd-aktuell.de / 04.04.1991 / Politik / Seite 3

Killer-Anwältin steht erneut vor Gericht

ADN-Korrespondeht ERNSTWALTER CLEES

Hamburg. Wer auf sensationelle und intime Neuigkeiten gehofft hatte, wurde enttäuscht: Der erste Tag der neuen Verhandlung gegen die Hamburger Rechtsanwältin Isolde Oechsle-Misfeld vor der Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichtes stand am Mittwoch im Zeichen des persönlichen Werdegangs der Angeklagten und fand deshalb im wesentlichen unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Damit erlebte der wegen seiner Mischung von Sex and Crime wohl spektakulärste Prozeß der Nachkriegszeit in der Hansestadt seine vom Bundesgerichtshof verlangte Neuauflage, nachdem die heute 43jährige Anwältin bereits im Juni 1988 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Beihilfe zur Tötung auf Verlangen sowie Verstoßes gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz zu fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Das war etwa die Hälfte dessen, was der Staatsanwalt damals gefordert hatte. Auch jetzt warf er Isolde

Oechsle-Misfeld wieder heimtückischen Mord vor, was ein weit höheres Strafmaß bedingen würde. Allerdings hat die damals Verurteilte nur wenige Monate im Gefängnis gesessen und statt dessen psychotherapeutische Hilfe erhalten.

Frau Oechsle-Misfeld hat, sagen die alte und die neue Anklageschrift, im Sommer des Jahres 1986 dem St.-Pauli-Killer Werner Pinzner ein Waffe besorgt, mit der er seine Ehefrau, den Staatsanwalt Wolfgang Bistry und schließlich sich selbst erschoß. Seine damalige Anwältin Oechsle-Misfeld ließ er ungeschoren. Sie hatte Pinzner auch Rauschgift beschafft; die Strafe hierfür ist jedoch rechtskräftig und wird nicht neu verhandelt. Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes hatte dem Hamburger Gericht schwerwiegende Verfahrensmängel vorgeworfen und das Verfahren an eine andere Strafkammer überwiesen. Staatsanwalt und Nebenkläger hatten gegen das erste Urteil Revision beantragt.