nd-aktuell.de / 19.07.1991 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 7

GELD

Eine Steuererklärung verlangt das Finanzamt von mir, wenn... ...mein Ehepartner oder ich an mindestens einem Tag in diesem Jahr Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen- oder Krankengeld) erhalten haben, wenn... ...wir uns für die Steuerklassen III/V entschieden haben, wenn... ...wir nebenbei mehr als 800,-DM im Jahr zuverdient haben, wenn... ...wir uns durchs Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag bzw. besondere Zuordnungen meiner Kinder eintragen ließen, oder wenn... ...wir zusammen 54 000,- DM (Al-

leinstehende 27 000,- DM) zu versteuern haben.

Aber auch, wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen, sollte man - als Kür sozusagen - einen Lohnsteuer-Jahresausgleich beantragen. Warum?

1. Als klein verdienender Ossi stehen mir und meiner Frau je ein Tariffreibetrag von 600,-DM als Ausgleich für die Steuererhöhung per 1. 7. zu, mit der ich Solidarität mit mir selbst üben soll.

6. Die Monatslohnsteuertabellen sind ein pauschaler Steuervorschuß auf die Jahressteuer bezogen auf 1/12 eines angenommenen Gesamtbetrages. Dieser Gesamtbetrag wird mit steigendem Einkommen prozentual höher besteuert. Jedes monatliche Mehreinkommen bringt also unzutreffend hohe Mehrbesteuerungen.

2. Wenn ich jetzt arbeitslos werde, dann hätte ich erst die Hälfte meiner Werbungskostenpauschale

von 2 000,- DM über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt bekommen. Natürlich steht mir aber die ganze Summe zu.

5. Wenn mit der Arbeit jedoch alles gut läuft, dann baue ich mir vielleicht bald ein Häuschen - da kann ich aus den verschiedensten Gründen mein besteuerbares Einkommen bzw. den Steuerabzug vermindern.

3. Zwar steht uns beiden die Arbeitnehmer-Sparzulage zu, aber erhalten können wir sie nur auf Antrag - der ist der Lohnsteuer-Jahresausgleich nämlich auch.

4. Selbst, wenn meine politische Organisation dem Staat nicht ganz grün ist, so kann er sie mir doch zur Hälfte mitfinanzieren.

Diese und andere Gründe sprechen nach Ansicht der Lohnsteuerhilf evereine dafür, in jedem Fall einen Lohnsteuer-Jahresausgleich zu beantragen.

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