nd-aktuell.de / 11.03.1992 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 10

Schnell gespartes Geld

Das Finanzamt vermerkt ohne Einschränkung auf der Steuerkarte:

- einen Freibetrag für Behinderte, je nach Grad der Behinderung zwischen 600 und 2 760 Mark jährlich,

- vom Einwohneramt nicht eingetragene Kinderfreibeträge für über 16jährige, die sich in der Ausbildung befinden (bis zum 27. Lebensjahr),

- Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben, unter Umständen Unterhaltszahlun-