Das Finanzamt vermerkt ohne Einschränkung auf der Steuerkarte:
- einen Freibetrag für Behinderte, je nach Grad der Behinderung zwischen 600 und 2 760 Mark jährlich,
- vom Einwohneramt nicht eingetragene Kinderfreibeträge für über 16jährige, die sich in der Ausbildung befinden (bis zum 27. Lebensjahr),
- Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben, unter Umständen Unterhaltszahlun-
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/349048.schnell-gespartes-geld.html