Saarbrücken (dpa/ND). Der saarländische Ministerpräsident Lafontaine (SPD) hat in der sogenannten „Rotlicht-Affäre“ um seine angeblichen Kontakte zur Unterwelt eine einstweilige Verfügung gegen CDU-Landtagsfraktionschef Jacoby erwirkt. Die 4. Zivilkammer des Saarbrücker Landgerichts untersagte dem Oppositionsführer mit ihrem Urteil vom Freitag Andeutungen, nach denen Rotlichtbars in der Oberbürgermeister-Zeit Lafontaines (1976 bis 1985) unrechtmäßige Steuervorteile genossen hätten. Nach der einstweiligen Verfügung läuft in derselben Sache noch eine Strafanzeige Lafontaines gegen Jacoby wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.
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