nd-aktuell.de / 08.01.1994 / Wissen / Seite 12

Tierschutz

(AFP/ND). An der Universität Marburg dürfen Ratten weiterhin zu Lehrzwecken seziert und getötet werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem Eilbeschluß entschieden. Der ethisch motivierte Tierschutz habe keinen Verfassungsrang und könne daher die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Wissenschaft nicht einschränken. (AZ. 11 TH 2796/93) Hintergrund des Eilverfahrens ist ein durch den Protest von Studenten in Gang gekommener Streit zwischen dem Marburger Professor Gerhard Heldmaier und dem Land Hessen um einen Kurs für angehende Biologen und Zoologen. Dort hatte der Professor seine Studenten lebende Ratten unter Vollnarkose sezieren und anschlie-ßend töten lassen. Dadurch sollten die Studenten die Verdauungsvorgänge kennenlernen, chirurgische Grundkenntnisse erwerben sowie die Wirkung von Narkosen erlernen. In einem früheren Urteil hätte der VGH aber umgekehrt auch den Studenten eine „Gewissensentscheidung gegen jedes Töten von Tieren“ zugebilligt und ihnen deshalb ein Recht auf Ausbildung ohne derartige Tierversuche zuerkannt.