Grob fahrlässig handelt, wer sein herausnehmbares Autoradio über Nacht im Wagen läßt. Darauf verweist ein Urteil des Amtsgerichts Rotenburg/Fulda. Wird das Radio gestohlen, braucht die Versicherung keinen Schadenersatz zu leisten. Nach Ansicht des Gerichts ist es für Diebe ein besonderer Anreiz, ein sogenanntes Quickout-Radio zu entwenden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/493091.quickout-radio-mitnehmen.html