nd-aktuell.de / 28.06.1994 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 14

Quickout-Radio mitnehmen

Grob fahrlässig handelt, wer sein herausnehmbares Autoradio über Nacht im Wagen läßt. Darauf verweist ein Urteil des Amtsgerichts Rotenburg/Fulda. Wird das Radio gestohlen, braucht die Versicherung keinen Schadenersatz zu leisten. Nach Ansicht des Gerichts ist es für Diebe ein besonderer Anreiz, ein sogenanntes Quickout-Radio zu entwenden.