Quickout-Radio mitnehmen
Grob fahrlässig handelt, wer sein herausnehmbares Autoradio über Nacht im Wagen läßt. Darauf verweist ein Urteil des Amtsgerichts Rotenburg/Fulda. Wird das Radio gestohlen, braucht die Versicherung keinen Schadenersatz zu leisten. Nach Ansicht des Gerichts ist es für Diebe ein besonderer Anreiz, ein sogenanntes Quickout-Radio zu entwenden.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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