Berlin (ddp/ADN/ND). Das Aufhängen von Plakaten mit politischer Werbung auf öffentlichem Boden ist vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin veröffentlichte gestern ein Urteil, in dem einer Privatperson das Recht zugebilligt wird, Plakatständer aufzustellen, solange der Verkehr nicht beeinträchtigt, das Stadtbild nicht verunstaltet oder öffentliche Belapge verletzt.werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/503318.privatpersonen-duerfen-politische-plakate-aufstellen.html