Privatpersonen dürfen politische Plakate aufstellen
Berlin (ddp/ADN/ND). Das Aufhängen von Plakaten mit politischer Werbung auf öffentlichem Boden ist vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin veröffentlichte gestern ein Urteil, in dem einer Privatperson das Recht zugebilligt wird, Plakatständer aufzustellen, solange der Verkehr nicht beeinträchtigt, das Stadtbild nicht verunstaltet oder öffentliche Belapge verletzt.werden.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das beste Mittel gegen Fake-News und rechte Propaganda: Journalismus von links!
In einer Zeit, in der soziale Medien und Konzernmedien die Informationslandschaft dominieren, rechte Hassprediger und Fake-News versuchen Parallelrealitäten zu etablieren, wird unabhängiger und kritischer Journalismus immer wichtiger.
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!