Ein Häftling soll über 100 000 Mark zahlen, weil sich bei seiner Festnahme ein Kriminalbeamter im Januar 1992 im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel am kleinen Finger verletzte, berichtete die Fernsehsendung „Report“. Wegen der Verletzung durch den angeblichen Sexualstraftäter hat sich der Beamte für insgesamt 14 Monate krankschreiben lassen. Seine Bezüge und die Arztrechnung in Höhe von 107 803,01 Mark zuzüglich sechs Prozent Zinsen seien nun dem Festgenommenen in Rechnung gestellt worden, obwohl die Schuldfrage bis heute noch nicht geklärt ist. Laut Ärzten dauert die Heilung bei einem „knöchernen Ausriß der Strecksehne und einer Distorsion im Mittelgelenk“ normalerweise zwischen vier und sechs Wochen. ddp/ADN/ND
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/505725.polizeifinger.html