aufrechten Gang“ umriß Thomas Lorenz, Rechtshistoriker an der Freien Universität Berlin, die Entwicklung der Advokatur in der DDR als „Organ der sozialistischen Rechtspflege“ Zum Kerngehalt einer freien Advokatur gehöre ein freier Zugang zum Beruf, kein Abhängigkeits- oder Dienstverhältnis zum Staat, die Selbstverwaltung des Berufsstandes mit eigener Ordnungsgerichtsbarkeit, die freie Wahl und Unabhängigkeit gegenüber dem Mandanten und die damit verbundene gesellschaftliche Akzeptanz als freier Beruf sowie die Bindung an das geltende Recht, so Lorenz.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/530688.ein-streitbarer-jurist-bekam-berufsverbot.html