Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

  • Politik
  • Der Fall des Rechtsanwaltes Götz Berger - Spiegelbild für eine unfreie Advokatur in der DDR

Ein streitbarer Jurist bekam Berufsverbot

  • Lesedauer: 1 Min.

aufrechten Gang“ umriß Thomas Lorenz, Rechtshistoriker an der Freien Universität Berlin, die Entwicklung der Advokatur in der DDR als „Organ der sozialistischen Rechtspflege“ Zum Kerngehalt einer freien Advokatur gehöre ein freier Zugang zum Beruf, kein Abhängigkeits- oder Dienstverhältnis zum Staat, die Selbstverwaltung des Berufsstandes mit eigener Ordnungsgerichtsbarkeit, die freie Wahl und Unabhängigkeit gegenüber dem Mandanten und die damit verbundene gesellschaftliche Akzeptanz als freier Beruf sowie die Bindung an das geltende Recht, so Lorenz.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.