Zur Mietbelastung zählt grundsätzlich alles, was der Mieter für seine Wohnung zahlen muß. Auch die »kalten« Nebenkosten (Betriebskosten), zum Beispiel Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Grundsteuer usw. werden berücksichtigt nicht aber die Heiz- und Warmwasserkosten, auch nicht mehr anteilig.
Es gibt aber nicht für jede tatsächlich gezahlte Miete ab 1.1.1997 einen Zuschuß in voller Höhe. Für die Berechnung des Wohngeldes sind Obergrenzen, sogenannte Höchstbeträge, für die Anrechnung der Miethöhe gesetzt worden.
Gleichgültig, wie hoch die Mietbelastung tatsächlich ist, wird bei der Wohngeldberechnung nur die Miete bis zu diesen Höchstbeträgen angerechnet. Die anrechenbaren Miethöchstbeträge richten sich in Ostdeutschland nach der Familiengröße, dem Baujahr
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/636033.was-heisst-mietbelastung.html