nd-aktuell.de / 30.04.1997 / Ratgeber / Seite 19

Wo liegt die Mietobergrenze?

Im vorigen Ratgeber begannen wir auf dieser Seite kurzgefaßte Erläuterungen, wie das Mietrecht nach Auslaufen des Mietenüberleitungsgesetzes (ab 1998) in den neuen Ländern gelten wird. Einiges ist davon schon wirksam. Im ersten Beitrag wurde damit begonnen, Jahressperrfrist, Ortsüblichkeit und die Vergleichsmiete mit ihren »Ecken und Kanten« zu beschreiben.

Innerhalb von drei Jahren darf die (Grund)-Miete um nicht mehr(!) als 30 Prozent erhöht werden. Anders gesagt die Miete darf in drei Jahren bis um 30 Prozent steigen! Welcher Vermieterwird sich dies entgehen lassen?