Der Ministerrat der Europäischen Union hat beschlossen, ab Januar 1998 für alle neuen Autotypen, die eine technische Zulassung für den EU-Markt erhalten wollen, ein drittes Bremslicht serienmäßig zur Pflicht zu machen. Nach EU-Recht war eine dritte Bremsleuchte am Heck bislang gesetzeswidrig, doch fast alle Kfz-Produzenten beantragten und erhielten in den letzten Jahren eine Ausnahmeregelung aus Brüssel. Von der Regelung ausgenommen sind all die Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1998 eine technische Zulassung erhielten.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/690314.ab-ist-drittes-bremslicht-pflicht.html