nd-aktuell.de / 09.12.1997 / Politik / Seite 14

Ab 1998 ist drittes Bremslicht Pflicht

Der Ministerrat der Europäischen Union hat beschlossen, ab Januar 1998 für alle neuen Autotypen, die eine technische Zulassung für den EU-Markt erhalten wollen, ein drittes Bremslicht serienmäßig zur Pflicht zu machen. Nach EU-Recht war eine dritte Bremsleuchte am Heck bislang gesetzeswidrig, doch fast alle Kfz-Produzenten beantragten und erhielten in den letzten Jahren eine Ausnahmeregelung aus Brüssel. Von der Regelung ausgenommen sind all die Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1998 eine technische Zulassung erhielten.