Ab 1998 ist drittes Bremslicht Pflicht
Der Ministerrat der Europäischen Union hat beschlossen, ab Januar 1998 für alle neuen Autotypen, die eine technische Zulassung für den EU-Markt erhalten wollen, ein drittes Bremslicht serienmäßig zur Pflicht zu machen. Nach EU-Recht war eine dritte Bremsleuchte am Heck bislang gesetzeswidrig, doch fast alle Kfz-Produzenten beantragten und erhielten in den letzten Jahren eine Ausnahmeregelung aus Brüssel. Von der Regelung ausgenommen sind all die Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1998 eine technische Zulassung erhielten.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.