Ab 1998 ist drittes Bremslicht Pflicht
Der Ministerrat der Europäischen Union hat beschlossen, ab Januar 1998 für alle neuen Autotypen, die eine technische Zulassung für den EU-Markt erhalten wollen, ein drittes Bremslicht serienmäßig zur Pflicht zu machen. Nach EU-Recht war eine dritte Bremsleuchte am Heck bislang gesetzeswidrig, doch fast alle Kfz-Produzenten beantragten und erhielten in den letzten Jahren eine Ausnahmeregelung aus Brüssel. Von der Regelung ausgenommen sind all die Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1998 eine technische Zulassung erhielten.
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