nd-aktuell.de / 07.04.1998 / Politik / Seite 5

EBH Eine »leere« Kaserne und Straßenzoll

Friedensbewegung soll in Nagold behindert werden

Am 8. April will die Bundeswehr das Gelände an der Eisbergkaserne in Nagold abgeben. Am Ostermontag ist es dann wieder »militärischer Sicherheitsbereich«. Denn es drohen »Friedensbewegte«.

Stuttgart (ND-Heilig). Kaum war der diesjährige Ostermarsch in Nagold bei den Behörden angemeldet, ließ die Bundeswehr wissen, daß sie das Gelände der Eisbergkaserne verlassen wolle. Ergo: Der Marsch erübrige sich. Als die Friedensdemonstranten dann jedoch als Marschroute die Alte Poststraße, die als öffentlich ausgeschilderter Wanderweg zwischen Kaserne und Übungsplatz nach Nagold führt, anmeldeten, entschied sich die Bundeswehr neu. Die Poststraße wurde wieder »militärischer Sicherheitsbereich«.

Die Kaserne wechselt in den Befehlsbereich des Kommandos Spezialkräfte. Die eigentlich in Calw stationierte Einheit probt ihre Auslandskampfeinsätze auf dem Übungsplatz in Nagold.

»Es darf nicht sein, daß deutsche Soldaten wieder in fremden Ländern Krieg führen«, erklärte Dieter Lachenmayer vom Friedensnetz Baden-Württemberg. »Das Kommando Spezialkräfte soll nicht nur die Eisbergkaserne verlassen, es muß als aggressivster und offenkundig verfassungswidriger Teil der Bundeswehr er-

satzlos aufgelöst werden.« Spezialkräftegeneral Schulz aber hatte schon beim 97er Ostermarsch in Calw gezeigt, daß er von einer öffentlichen Debatte um sein Kommando nichts hält. Damals wies er nicht nur den Marschierer die Kasernentür, er hielt auch Soldaten wie Zivilbeschäftigte seiner Truppe dazu an, den Veranstaltungen der Friedensbewegung fernzubleiben.

Wenn es nach dem Willen der Stadt Nagold geht, sollen die Friedensaktivisten für ihr Demonstrationsrecht zahlen. In einem Bescheid an das Friedensnetz kündigte das Ordnungsamt der Stadt an, daß die Kosten für die notwendige Sperrung der Bundesstraße 28 in Rechnung gestellt werden sollen. Das Friedensnetz weist diesen Wegezoll energisch zurück, denn: »Dies bedeutet eindeutig eine Einschränkung des grundgesetzlich verbrieften Demonstrations- und Versammlungsrechtes«, meint Lachenmayer. Gelassen weist er auf einen Präzedenzfall aus den 80er Jahren. Damals machte Stuttgart Kosten in fünfstelliger Höhe für die Absperrungen anläßlich einer Menschenkette der Friedensbewegung geltend. Die Behörden waren damals rechtzeitig auf den Boden des Versammlungsrechtes zurückgeholt worden.