Eine Bankbürgschaft ist dann nichtig, wenn sich der Bürge aus reiner Geschwisterliebe finanziell übernimmt. Mit dieser G ru ndsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung über die Sittenwidrigkeit von Kinder- und Ehegattenbürgschaften auf Geschwister ausgedehnt, soweit zwischen diesen eine vergleichbar enge Beziehung besteht.
Im konkreten Fall wurde die Klage einer Bank abgewiesen, die von der Schwester eines Kreditnehmers eine halbe Million Mark eingefordert hatte. Der Bank war aber bekannt, daß die vermögenslose Bürgin sich allein ihrem Bruder zuliebe verpflichtet hatte (Az. IX ZR 271/96).
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/711066.buergschaft-aus-geschwister-liebe-unwirksam.html