nd-aktuell.de / 20.06.1998 / Politik / Seite 6

Gute Nacht

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Kleidungsstück dann ein Nachthemd, wenn es nach seinem »äußerlichen Erscheinungsbild ausschließlich oder im wesentlichen zum Tragen im Bett bestimmt ist«. Nachthemden könnten aber »auch zu anderen Zwecken verwendet werden«. Die Richter entschieden damit zugunsten einer Wiener Firma. Zöllner hatten aus Thailand eingeführte Kleidungsstücke als Freizeitkleidung eingestuft und einen höheren Zoll verlangt.