nd-aktuell.de / 21.10.1998 / Politik / Seite 15

Einkommensteuererklärung - Anlage KSO

betrags Zinsabschlagsteuer zahlen mußte, trägt Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinnahmen in voller Höhe ein, unabhängig davon, ob sie bereits mit einem Zinsabschlag besteuert wurden oder nicht. Nur wenn alle Kapitalerträge, auch die unterhalb der Freibeträge, ordnungsgemäß eingetragen sind und sämtliche Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute im Original beigefügt werden, erstattet das Finanzamt einbehaltene Zinsab-

schlagsteuer.

Werbungskosten: Sparern stehen 100/200 Mark (Alleinstehende/ Ehepaare) Werbungskosten pauschal zu. Höhere Aufwendungen können sie per Beleg nachweisen. Beim Einzelnachweis zählen insbesondere Depotkosten, Schuldzinsen, Beratungskosten, Ausgaben für Fachbücher und -Zeitschriften, ebenso Steuerberatungs-, Rechtsanwalts-, Notar- und Kontoführungsgebühren. Aber auch Safemiete und andere Aufbewahrungs- und Verwaltungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Renten und andere Bezüge: Das Finanzamt berücksichtigt bei Renten automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 200 Mark. Ergeben sich höhere Aufwendungen, beispielsweise durch juristische Auseinandersetzungen zur Rentenberechnung oder für Beratungskosten zur gesetzlichen Rentenversicherung, sind sie einzeln nachzuweisen. Haben Rentner Nachzahlungen für frühere Jahre erhalten, sollten sie diese besser gesondert aufführen, weil es dafür möglicherweise eine Steuerermäßigung gibt.